Hier gibt es Fachwissen und Interessantes zum Thema Remixing und Musikproduktion etc. …
- Thema Mashup und Bootlegs:
Stelle dir mal vor, du hast eine schöne Melodie erfunden oder komponiert, dann zeigst du es Jemand und dieser Jemand nimmt deine Melodie ohne dich zu fragen und veröffentlicht einen Song. Vielleicht bist du ja geschmeichelt, aber spätestens wenn dieser Jemand einen Hit in den Charts hat und viel Geld und Ruhm erntet, wird dich das gewaltig ärgern. Viele junge Nachwuchs-DJ-Produzenten reden sehr gerne von Mashups oder Bootlegs und die Frage, die keiner so gerne stellen mag ist: Ist das LEGAL, sind Mashups & Bootlegs legitim, erlaubt und rechtlich okay ?
Die Antwort findet man schnell im Gesetzbuch oder bei Wikipedia:
Mashup = ist ein Mitte der 1990er entstandenes Remixphänomen, bei dem eine Musikcollage aus Stücken von einem oder verschiedenen Interpreten zusammengemischt wird. Häufig werden die Gesangspuren eines Titels und die Instrumentalspuren eines anderen Titels verwendet. Der Reiz des Bastard Pops besteht dabei darin, dass meist Titel unterschiedlicher Stile zu einem neuen gemixt werden. Bevorzugte Quellen der Künstler sind dabei der Glam Rock der 70er, New Wave der 80er und One-Hit-Wonder der 90er Jahre. Diese Ohrwürmer werden meist mit einem aktuellen, tanzbaren Titel aus den Charts gemischt. Heute mixen gerne Remixer 2, 3 oder sogar mehr Titel in einem Titel zusammen.
Was früher in den 80er/90er der DJ live mit mehreren Plattenspieler, Rhytmusgerät, Sampler und Bandmaschine vor tanzenden Publikum erstellte, wird heute von langweiligen Nichtskönner-DJ zuhause vorproduziert, fertig aufgenommen, auf CD gepresst und dann im Club eingesetzt. Ist das erlaubt? NEIN, denn ohne die rechtliche Zusage des Urhebers in schriftlicher Form, darfst du das NICHT !!!Bootleg = Der Begriff Bootleg bezeichnet im Deutschen nicht autorisierte Tonaufzeichnungen und Mitschnitte, die zumeist bei Konzerten entstanden sind, und deren Verbreitung über illegal hergestellte Tonträger geschieht. Häufig spricht man auch synonym von Schwarzpressung oder Raubpressung. Also Bootlegs sind erlaubt? NEIN !!!
Die Verwendung fremder Musiktitel kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wenn das Zitatrecht überschritten wird.FAZIT: Lass die Finger davon, denn nur weil unerfahrene Anfänger meinen, es sei cool, … ähh und das machen ja alles so … schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Denn hinterher akzeptiert kein Richter die Aussage: “Das habe ich doch nicht gewusst.” … Wie sagt man so schön … er Wissen, dann Tun !!!
- Remixvereinbarungen:
- Lizenzen:
- Musik- und Urheberrecht:
- GEMA:
- GVL:
- Verbände:
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